Bei Interesse an einer Therapie bei mir, kontaktieren Sie mich bitte zur Vereinbarung eines Erstgesprächs. Dort haben Sie Gelegenheit, sich einen ersten persönlichen Eindruck von meiner Arbeit zu verschaffen, Ihre Fragen zu klären und Ihr Anliegen zu schildern. Außerdem erhalten Sie alle nötigen Informationen über mögliche Behandlungswege und über die Bedingungen der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.
Anschließend wird die Kostenübernahme für die Psychotherapie geklärt.
Privat Versicherte oder Beihilfe:
Patientinnen und Patienten, die privat versichert oder Beamte sind, bekommen in der Regel die Behandlungskosten durch die Krankenkasse/ Beihilfestelle erstattet. Die dazu notwendigen Formalitäten erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Selbstzahlende:
Patientinnen und Patienten können die Therapiekosten selbstverständlich auch selbst tragen. Diese orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte:
Patientinnen und Patienten, die gesetzlich Versichert sind haben die Möglichkeit sich im Rahmen einer sogenannten Kostenerstattung in meiner Praxis behandeln zu lassen. Das Verfahren der Kostenerstattung basiert auf einer Ausnahmeregelung der gesetzlichen Krankenkassen und hilft dabei, die häufig unzumutbaren langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem Kassensitz, zu umgehen. Um die Kostenerstattung zu beantragen sind einige Voraussetzungen notwendig, wie beispielsweise der Besuch einer Psychotherapeutischen Sprechstunde bei einer kassenzugelassenen Praxis. Nähere Informationen zum Ablauf finden Sie hier.
Sobald Informationen zur Kostenübernahme vorliegen, folgt in den ersten vier Sitzungen eine ausführliche Diagnostik und Therapievorbereitung. Ziel dieser sogenannten probatorischen Sitzungen ist es, ein gemeinsames Verständnis für Ihre Beschwerden zu erlangen und erste Veränderungsschritte zu planen. Diese Sitzungen bilden damit die Grundlage für die weitere Therapie.
In jedem Fall benötigen Sie vor Beginn der eigentlichen Therapie zudem eine ärztliche Abklärung, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können. Diese Abklärung bestätigt Ihnen die Ärztin oder der Arzt in einem sogenannten Konsiliarbericht.
Viele Krankenversicherungen und auch die Beihilfe verlangen danach eine schriftliche Antragstellung, um die Kosten für die Psychotherapie zu genehmigen. Diese Antragstellung erfolgt gemeinsam in der Praxis, Sie erhalten dabei selbstverständlich Unterstützung von mir.
Die einzelnen Sitzungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten und finden einmal wöchentlich statt. Es besteht je nach individueller Situation jedoch auch die Möglichkeit, mehrere Sitzungen zusammenzufassen oder in höherer Therapiefrequenz zu arbeiten.