Viele Menschen werden im Laufe ihres Lebens mit Phasen psychischer Beschwerden konfrontiert. Nicht immer sind diese Beschwerden behandlungsbedürftig. Einige Menschen finden im Laufe der Zeit aus eigener Kraft zurück zu psychischem Wohlbefinden. Dabei können auch Beratungsstellen zu verschiedenen Anliegen weiterhelfen.
Ist es jedoch nicht möglich, aus eigener Kraft zurück zu einem psychischen Wohlbefinden zu gelangen, ist die alltägliche Lebensführung beeinträchtigt, dauert das Leiden über längere Zeit an, ohne dass eine Verbesserung spürbar wird, liegt eine behandlungsbedürftige psychische Krankheit vor. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, Hilfe bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten zu suchen.
Definition:
Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Behandlung von psychischen Erkrankungen. Diese können sich in emotionalen und gedanklichen Symptomen (Ängste, Sorgen, Niedergeschlagenheit etc.), in körperlichen Beschwerden (Schmerzen, Erschöpfung, Schlafprobleme etc.) sowie in Schwierigkeiten der eigenen Lebensgestaltung und der Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen zeigen.
Sie umfasst eine Vielzahl von Techniken und Methoden, die darauf abzielen, das psychische Wohlbefinden zu verbessern, belastende Symptome zu lindern und den Umgang mit persönlichen Herausforderungen zu erleichtern. Psychotherapie kann sowohl kurzfristig als auch langfristig eingesetzt werden und ist in verschiedenen Kontexten und Settings anwendbar, wie in Einzel-, Gruppen-, Paar- oder Familientherapien.
Psychotherapeutische Behandlungsverfahren:
Es gibt verschiedene Methoden und Ansätze der Psychotherapie. In Deutschland als Leistungen der Krankenversicherung anerkannt sind derzeit vier Psychotherapeutische Verfahren:
- Analytische Therapie
- Systemische Therapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Therapie
- Verhaltenstherapie
Verhaltenstherapie genauer erläutert:
Als Psychologische Psychotherapeutin habe ich die Fachkunde in Verhaltenstherapie gewählt, weshalb dieses Verfahren an dieser Stelle etwas genauer erläutert wird.
Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nichtbewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam ein „Störungsmodell“ erarbeitet. Dies beinhaltet die Erforschung, welche Bedingungen der eigenen Lebensgeschichte und der akuten Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Beschwerden beigetragen haben und weiterhin vorhanden sind.
Auf dieser Grundlage werden gemeinsam Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. Ziel ist es, einen Lösungsweg zu erarbeiten, um sowohl Veränderungen auf der Verhaltensebene aber auch auf der gedanklichen, emotionalen und körperlichen Ebene zu erreichen, die die eigene Lebensqualität kurz- und langfristig wieder erhöhen. Dazu werden Methoden vermittelt, mit deren Hilfe Sie selbst die Fähigkeit entwickeln, ihre psychischen Beschwerden zu überwinden. Bereits vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten werden zudem herausgearbeitet, um diese ebenfalls für den Veränderungsprozess zu nutzen.
Unterschiede Psychologe, Psychotherapeut, Psychiater
- Psycholog*innen:
Das Psychologiestudium ist ein wissenschaftliches Studium, in dem unterschiedliche Schwerpunkte studiert werden, wie beispielsweise klinische Psychologie, Rechtspsychologie, Wirtschaftspsychologie oder pädagogische Psychologie. Nach dem Abschluss mit einem Bachelor oder Master, dürfen Psycholog*innen in Kliniken tätig sein, sie haben allerdings keine postgraduale Ausbildung zur Psychologischen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in absolviert und dürfen daher keine Psychotherapie anbieten, sondern nur Beratungsleistungen. - Psychologische Psychotherapeut*innen:
Haben Psychologie studiert und nach ihrem Studium eine im Durschschnitt ca. 5 Jahre dauernde Psychotherapie-Ausbildung absolviert. Sie dürfen genauso wie Fachärzt*innen eine Kassenpraxis für Psychotherapie leiten oder dort tätig sein. - Ärztliche Psychotherapeut*innen (auch psychotherapeutisch tätige Ärzt*innen genannt):
Haben Medizin studiert und müssen ebenfalls anschließend eine Zusatzqualifikation in Psychotherapie oder eine entsprechende Facharztausbildung erworben haben, bevor sie als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut arbeiten dürfen. Falls sie einen Kassensitz für Psychotherapie haben, dann haben sie sich entschieden, ausschließlich oder überwiegend psychotherapeutisch tätig zu sein. - Psychiater*innen:
Haben ebenfalls Medizin studiert und anschließend eine Facharzt-Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie absolviert. Diese Fachärzt*innen behandeln insbesondere solche psychischen Erkrankungen, bei denen die medikamentöse Behandlung eine wichtige Rolle spielt. Psychiater*innen können mit einer Zusatzqualifikation in Psychotherapie auch psychotherapeutische Verfahren anwenden. Ob in der jeweiligen Praxis Psychotherapie oder psychiatrische Behandlung angeboten wird, kann in der Praxis erfragt werden. - Heilpraktiker*innen für Psychotherapie:
Eine geregelte Ausbildung gibt es nicht, lediglich eine Prüfung durch das Gesundheitsamt. Die Heilerlaubnis kann erlangt werden, ohne ein psychotherapeutisches Verfahren erlernt zu haben. - Coach:
Falls keine psychische Krankheit vorliegt, sondern der Wunsch nach Hilfe zur Veränderung, kann auch ein Coaching helfen, z.B. Life-Coaching. Eine geregelte, verpflichtende Ausbildung gibt es jedoch nicht, jeder kann sich entscheiden, als Coach zu arbeiten. - Beratung:
Beratung und Unterstützung in besonderen Situationen, z.B. in akuter Krise, bei Eheproblemen, Erziehungsschwierigkeiten, Schwangerschaft, Suchtproblemen, Gewalt oder Flucht bieten auch die vielfachen Beratungsstellen (siehe Links).